Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

K O R I A N D E R G R Ü N
Gastschmiede GmbH
Biodorf-Weg 4
5164 Seeham
E-Mail: ursula@koriandergruen.at
Telefon: +43 664 5332573
Website: www.koriandergruen.at

Stand: 03.08.2026


I. GELTUNGSBEREICH

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Marke Koriandergrün, vertreten durch die Gastschmiede GmbH, nachfolgend „Koriandergrün“ genannt, und Personen sowie Unternehmen, die Workshops, Retreat-Workshops, Firmen- und Gruppenworkshops, Coachings, persönliche Ausarbeitungen, Gutscheine oder sonstige vereinbarte Dienstleistungen von Koriandergrün buchen oder in Anspruch nehmen, nachfolgend „Kund:innen“ bzw. „Auftraggeber:innen“ genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung bzw. Auftragserteilung gültigen Fassung.

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die Koriandergrün oder ein von Koriandergrün beauftragtes Subunternehmen im Rahmen des jeweiligen Auftrags erbringt.

3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen sowie Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von Koriandergrün ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

4. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und Angaben im jeweiligen Angebot gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn Kund:innen bzw. Auftraggeber:innen vor Vertragsabschluss auf deren Geltung hingewiesen wurden und die Möglichkeit hatten, sie einzusehen.


II. OFFENE KOCH-, ERNÄHRUNGS- UND AYURVEDA-WORKSHOPS

1. Die schriftliche Anmeldung zu einem Workshop ist verbindlich und gilt für den ausgewählten Workshop und den angegebenen Termin.

2. Der Workshopplatz ist mit der vollständigen Bezahlung der Workshopgebühr bzw. mit dem Einlösen einer gültigen Gutscheinnummer im entsprechenden Wert gesichert.

3. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur bei vollständiger Bezahlung der Workshopgebühr möglich.

4. Ein gebuchter Platz kann auf eine Ersatzperson übertragen werden. Die Ersatzperson ist Koriandergrün vor dem Workshop schriftlich bekannt zu geben.

5. Umbuchungen und Stornierungen durch Teilnehmer:innen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung einer Stornogebühr ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Erklärung bei Koriandergrün.

6. Sofern beim jeweiligen Workshop nichts anderes vereinbart oder angegeben wurde, gelten folgende Stornobedingungen:

– bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Workshoptermin: kostenfrei
– 13 bis einschließlich 7 Kalendertage vor dem Workshoptermin: 50 % der Workshopgebühr
– ab 6 Kalendertagen vor dem Workshoptermin, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch durch die Teilnehmer:innen: 100 % der Workshopgebühr

7. Wird innerhalb von sechs Monaten ein verfügbarer Ersatztermin gebucht und tatsächlich besucht, kann Koriandergrün nach individueller Vereinbarung 50 % der bezahlten Stornogebühr als Gutschrift auf den Ersatztermin anrechnen. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen.

8. Workshops finden ab der jeweils angegebenen oder individuell vereinbarten Mindestteilnehmer:innenzahl statt. Koriandergrün behält sich vor, einen Workshop bei zu geringer Teilnehmer:innenzahl abzusagen oder zu verschieben.

9. Kann ein Workshop aufgrund von Krankheit, Unfall, Verletzung, Ausfall der Workshop-Leitung, höherer Gewalt oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände seitens Koriandergrün nicht wie geplant stattfinden, kann Koriandergrün den Termin absagen oder verschieben.

10. In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Bereits bezahlte Workshopgebühren behalten für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, wird die bereits bezahlte Workshopgebühr rückerstattet.

11. Wurde der Workshop mit einem Gutschein gebucht, wird der eingesetzte Betrag wieder dem Gutscheinwert gutgeschrieben.

12. Weitergehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


III. RETREAT-WORKSHOPS, EXTERNE WORKSHOPS, FIRMEN- UND GRUPPENWORKSHOPS

1. Retreat-Workshops, externe Koch- und Ernährungsworkshops, Firmenworkshops, Team-Workshops, geschlossene Gruppenworkshops und vergleichbare individuelle Formate werden auf Grundlage eines schriftlichen Angebots bzw. einer schriftlichen Vereinbarung durchgeführt.

2. Der konkrete Leistungsumfang, Termin, Veranstaltungsort, Zeitrahmen, Teilnehmer:innenzahl, Honorar, Lebensmittel- und Materialkosten, Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung sowie sonstige organisatorische Rahmenbedingungen werden individuell vereinbart.

3. Die Zubereitung und das gemeinsame Essen von Speisen erfolgen ausschließlich als Bestandteil des vereinbarten Koch- und Ernährungsworkshops. Ein eigenständiges Catering, eine reine Speisenlieferung sowie umfassende Service-, Bewirtungs-, Spül- oder Reinigungsleistungen sind nicht Bestandteil des Workshopangebots.

4. Ein Angebot ist, sofern darin nichts anderes angegeben wurde, einen Monat ab dem Ausstellungsdatum gültig.

5. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den bzw. die Auftraggeber:in und die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung durch Koriandergrün zustande.

6. Soweit eine Anzahlung vereinbart ist, wird der gewünschte Termin bis zum Ablauf der Zahlungsfrist vorläufig reserviert. Verbindlich gesichert ist der Termin nach fristgerechtem Eingang der Anzahlung.

7. Der genaue Workshopinhalt, das Menü, einzelne Zutaten sowie der zeitliche Ablauf können aus saisonalen, organisatorischen oder fachlichen Gründen angepasst werden, sofern der grundlegende Charakter und der vereinbarte Gesamtumfang der Leistung erhalten bleiben.

8. Die endgültige Menüauswahl richtet sich insbesondere nach Jahreszeit, Qualität und Verfügbarkeit der Zutaten, den räumlichen und technischen Gegebenheiten sowie rechtzeitig bekannt gegebenen Allergien und Unverträglichkeiten.

9. Wurde Bioqualität vereinbart, beschafft Koriandergrün die von Koriandergrün bereitgestellten Lebensmittel grundsätzlich in Bioqualität. Kurzfristig nicht verfügbare Zutaten können nach Möglichkeit und gegebenenfalls nach Abstimmung durch geeignete Alternativen ersetzt werden.

10. Die im Angebot angeführte Teilnehmer:innenzahl ist Grundlage für Planung, Mengenberechnung, Vorbereitung und Kalkulation.

11. Die endgültige Teilnehmer:innenzahl ist Koriandergrün spätestens zehn Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen, sofern nicht im Angebot eine andere Frist vereinbart wurde.

12. Eine nachträgliche Erhöhung der Teilnehmer:innenzahl ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch Koriandergrün möglich und kann zu einer Anpassung des Honorars, der Lebensmittelkosten, des zeitlichen Ablaufs oder des Leistungsumfangs führen.

13. Eine Verringerung der Teilnehmer:innenzahl nach verbindlicher Auftragserteilung führt grundsätzlich nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Pauschalhonorars. Verbrauchsabhängige Lebensmittelkosten werden nach der individuell vereinbarten Berechnungsgrundlage abgerechnet.

14. Änderungen des vereinbarten Menüs, Workshopkonzepts, Zeitrahmens oder Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Abstimmung. Zusätzliche Leistungen werden gesondert angeboten und verrechnet.

15. Eine Absage durch den bzw. die Auftraggeber:in wegen zu geringer Anmelde-, Buchungs- oder Teilnehmer:innenzahlen gilt als Stornierung durch den bzw. die Auftraggeber:in. Das Buchungs- und Auslastungsrisiko der eigenen Veranstaltung trägt der bzw. die Auftraggeber:in.

IV. VERANSTALTUNGSORT, KÜCHE UND INFRASTRUKTUR BEI EXTERNEN WORKSHOPS

1. Findet ein Workshop nicht in den Räumlichkeiten von Koriandergrün statt, stellt der bzw. die Auftraggeber:in auf eigene Kosten geeignete, sichere, saubere und funktionsfähige Räumlichkeiten sowie die vorab vereinbarte Infrastruktur zur Verfügung.

2. Dazu gehören – abhängig vom vereinbarten Workshopformat – insbesondere:

– ausreichende Arbeitsflächen
– eine funktionsfähige Küche bzw. geeignete Koch- und Vorbereitungsbereiche
– vereinbarte Kochstellen und Küchengeräte
– Strom- und Wasseranschlüsse
– geeignete Kühl-, Lager- und Abstellmöglichkeiten
– ausreichend Geschirr, Besteck, Gläser und Serviermöglichkeiten, sofern nicht anders vereinbart
– geeignete Spülmöglichkeiten
– ein rechtzeitiger und ungehinderter Zugang zu den Räumlichkeiten
– geeignete Möglichkeiten zum Be- und Entladen
– Müllentsorgung
– die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Hygiene-, Sicherheits- und Veranstaltungsbestimmungen

3. Die vorhandene Ausstattung und zusätzlich notwendige Materialien werden vorab abgestimmt.

4. Stellt sich vor Ort heraus, dass wesentliche vereinbarte Voraussetzungen nicht vorhanden, nicht zugänglich, nicht sicher oder nicht funktionsfähig sind, ist Koriandergrün berechtigt, Menü, Ablauf und Umfang der praktischen Arbeiten entsprechend anzupassen.

5. Ist eine sichere oder fachgerechte Durchführung unter den gegebenen Bedingungen nicht möglich, kann Koriandergrün den Workshop unterbrechen oder abbrechen. Der Honoraranspruch bleibt bestehen, sofern die nicht ausreichenden Voraussetzungen aus der Sphäre des bzw. der Auftraggeber:in stammen.

6. Zusätzlicher Zeit-, Material-, Personal- oder Organisationsaufwand, der durch fehlende oder abweichende Voraussetzungen vor Ort entsteht, kann nach vorheriger Information gesondert verrechnet werden.


V. UNTERSTÜTZUNG, SPÜLEN UND REINIGUNG BEI EXTERNEN WORKSHOPS

1. Ob und in welchem Umfang Personal des bzw. der Auftraggeber:in für Vorbereitungsarbeiten, laufendes Abräumen, Spülen, Service, Zusammenräumen oder sonstige organisatorische Tätigkeiten zur Verfügung gestellt wird, ist vorab schriftlich zu vereinbaren.

2. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, sind umfassende Spül-, Service- und Reinigungsarbeiten nicht Bestandteil des Workshophonorars.

3. Koriandergrün räumt die eigenen Materialien und Arbeitsbereiche im vereinbarten Umfang zusammen und hinterlässt diese in einem ordentlichen Zustand.

4. Eine vollständige Endreinigung der gesamten Küche, der Veranstaltungsräume, des Teilnehmer:innenbereichs oder des gesamten verwendeten Geschirrs ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und im Honorar berücksichtigt wurde.


VI. ANREISE, ÜBERNACHTUNG UND VERPFLEGUNG

1. Anfahrts- und Reisekosten werden entsprechend dem jeweiligen Angebot entweder in einem Pauschalhonorar berücksichtigt oder gesondert verrechnet.

2. Ist aufgrund der Entfernung, des Veranstaltungsbeginns, der erforderlichen Vorbereitung oder des Veranstaltungsendes eine Übernachtung erforderlich, werden Organisation, Kosten und Rahmenbedingungen vor Vertragsabschluss individuell vereinbart.

3. Wurde vereinbart, dass der bzw. die Auftraggeber:in eine Übernachtung und/oder Verpflegung bereitstellt, muss diese ohne zusätzliche Kosten für Koriandergrün zur Verfügung stehen.

4. Bereits gebuchte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Reise- oder Übernachtungskosten, die infolge einer Absage, Verschiebung oder wesentlichen Änderung durch den bzw. die Auftraggeber:in entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.


VII. ZEITRAHMEN UND VERZÖGERUNGEN BEI EXTERNEN WORKSHOPS

1. Die vereinbarten Zugangs-, Vorbereitungs-, Beginn- und Endzeiten sind einzuhalten.

2. Verzögerungen, die aus der Sphäre des bzw. der Auftraggeber:in, des Veranstaltungsortes oder der Teilnehmer:innen entstehen, führen nicht automatisch zu einer Verlängerung des vereinbarten Zeitrahmens.

3. Koriandergrün kann in diesem Fall Ablauf, Menü oder einzelne Inhalte anpassen, damit der Workshop innerhalb des vereinbarten Zeitfensters beendet werden kann.

4. Eine Verlängerung der Veranstaltung, zusätzliche Wartezeiten oder zusätzlicher Personal- und Organisationsaufwand werden nur nach Verfügbarkeit übernommen und können gesondert verrechnet werden.


VIII. ALLERGIEN, UNVERTRÄGLICHKEITEN UND INFORMATIONSPFLICHTEN

1. Bei geschlossenen Gruppen und externen Workshops ist der bzw. die Auftraggeber:in dafür verantwortlich, bekannte Allergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen der Teilnehmer:innen gesammelt und schriftlich spätestens zehn Kalendertage vor dem Workshop an Koriandergrün zu übermitteln, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.

2. Später bekannt gegebene Anforderungen können nur berücksichtigt werden, wenn dies organisatorisch und fachlich noch möglich ist.

3. Der bzw. die Auftraggeber:in darf personenbezogene Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten oder gesundheitlichen Besonderheiten nur weitergeben, wenn eine geeignete datenschutzrechtliche Grundlage besteht und die betroffenen Personen ausreichend informiert wurden.

4. Koriandergrün bemüht sich um eine bestmögliche Berücksichtigung der rechtzeitig bekannt gegebenen Anforderungen, kann jedoch keine vollständige Freiheit von Allergenen, Kreuzkontaminationen oder Spuren garantieren.


IX. STORNIERUNG UND VERSCHIEBUNG VON RETREAT-, FIRMEN- UND GRUPPENWORKSHOPS

1. Stornierungen und Terminverschiebungen durch Auftraggeber:innen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornopauschale ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Erklärung bei Koriandergrün.

2. Sofern im individuellen Angebot nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornopauschalen:

– bis einschließlich 90 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: keine pauschale Stornogebühr; bereits ausdrücklich beauftragte und erbrachte Planungs-, Konzeptions- und Ausarbeitungsleistungen sowie bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Kosten werden verrechnet
– 89 bis 60 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Pauschalhonorars
– 59 bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Pauschalhonorars
– 29 bis 15 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 75 % des vereinbarten Pauschalhonorars
– ab 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Pauschalhonorars

3. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweils anfallende Stornopauschale sowie auf bereits erbrachte Leistungen und entstandene, nicht mehr stornierbare Kosten angerechnet.

4. Übersteigt die geleistete Anzahlung den insgesamt geschuldeten Betrag, wird die Differenz zurückerstattet. Übersteigt der geschuldete Betrag die bereits geleistete Anzahlung, wird der noch offene Differenzbetrag in Rechnung gestellt.

5. Bereits entstandene oder nicht mehr vermeidbare Kosten, insbesondere für Lebensmittel, Materialien, Drucksorten, externe Dienstleistungen, Reise oder Übernachtung, werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht bereits in der Stornopauschale berücksichtigt sind.

6. Dem bzw. der Auftraggeber:in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Koriandergrün kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

7. Eine Absage wegen zu geringer Anmelde-, Buchungs- oder Teilnehmer:innenzahlen gilt als Stornierung durch den bzw. die Auftraggeber:in. Das Buchungs- und Auslastungsrisiko der vom bzw. von der Auftraggeber:in veranstalteten Veranstaltung trägt der bzw. die Auftraggeber:in.

8. Terminverschiebungen sind nur nach Verfügbarkeit und mit schriftlicher Zustimmung von Koriandergrün möglich. Eine Verschiebung gilt grundsätzlich als Stornierung des ursprünglichen Termins und als neue Buchung.

9. Wird ein geeigneter Ersatztermin vereinbart und innerhalb von sechs Monaten tatsächlich durchgeführt, kann Koriandergrün nach individueller schriftlicher Vereinbarung einen Teil der Stornopauschale auf den neuen Auftrag anrechnen. Bereits entstandene Kosten werden nicht angerechnet. Ein Anspruch auf Anrechnung oder Barauszahlung besteht nicht.

X. AUSFALL DURCH KORIANDERGRÜN UND HÖHERE GEWALT

1. Kann ein Workshop aufgrund von Krankheit, Unfall, Verletzung, Ausfall der Workshop-Leitung oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände seitens Koriandergrün nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.

2. Kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits bezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen rückerstattet. Bereits vertragsgemäß erbrachte Planungs- und Ausarbeitungsleistungen können entsprechend dem erbrachten Umfang verrechnet werden.

3. Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, stimmen sich die Vertragsparteien über eine Verschiebung oder eine angemessene Anpassung der Leistung ab.

4. Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Kosten sind zu ersetzen.

5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Umsatz- oder sonstigen Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


XI. 1:1-SESSIONS, COACHINGS UND PERSÖNLICHE AUSARBEITUNGEN

1. 1:1-Sessions, Ayurveda-Koch- und Ernährungscoachings, persönliche Besprechungstermine, Kochberatungen, individuelle Rezeptausarbeitungen, Koch- und Ernährungsmappen, Wochenpläne und sonstige persönliche Ausarbeitungen erfolgen auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Inhalt, Umfang, Honorar, Termin, Dauer und Form der Leistung werden individuell vereinbart.

3. Die Buchung ist verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt wurde oder eine vereinbarte Anzahlung bzw. Zahlung eingelangt ist.

4. Termine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Honorar ganz oder teilweise verrechnet werden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

5. Bereits begonnene oder fertiggestellte individuelle Ausarbeitungen werden entsprechend dem bereits erbrachten Aufwand verrechnet.

6. Bei digitalen oder schriftlichen individuellen Ausarbeitungen, die auf ausdrücklichen Wunsch der Kund:innen vor Ablauf einer gesetzlichen Rücktrittsfrist begonnen oder übermittelt werden, kann das Rücktrittsrecht ganz oder teilweise entfallen bzw. Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen anfallen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Kann ein Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, Verletzung, Ausfall der beratenden Person, höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände seitens Koriandergrün nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, werden bereits bezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen rückerstattet.


XII. GUTSCHEINE

1. Sämtliche Gutscheine sind Wertgutscheine und können, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für Leistungen von Koriandergrün eingelöst werden.

2. Gutscheine haben einen Einlösungszeitraum von drei Jahren ab Ausstellungsdatum.

3. Der Gutscheinwert entspricht dem auf dem Gutschein ausgewiesenen Betrag. Preisänderungen der gewählten Leistung können eine entsprechende Zuzahlung durch die Gutscheininhaber:innen erforderlich machen.

4. Eine Barablöse ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich nichts anderes zwingend vorgesehen ist.

5. Wird ein bestimmter Workshop oder eine bestimmte Leistung eingestellt, besteht kein Anspruch auf genau diese Leistung. Der Gutscheinwert kann nach Möglichkeit für eine andere verfügbare Leistung von Koriandergrün verwendet werden.

6. Nach Ablauf des Einlösungszeitraums gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.


XIII. RÜCKTRITTS- BZW. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER:INNEN

1. Gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte gelten ausschließlich für Verbraucher:innen und nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

2. Soweit kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt, beträgt die Rücktrittsfrist grundsätzlich 14 Tage.

3. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vereinbart wurde, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Das Rücktrittsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen entfallen, wenn mit der Ausführung auf ausdrückliches Verlangen der Verbraucher:innen vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Bei individuell angefertigten oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittenen Ausarbeitungen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regelungen.

6. Zur Ausübung eines bestehenden Rücktrittsrechts müssen Verbraucher:innen Koriandergrün durch eine eindeutige Erklärung, beispielsweise per Brief oder E-Mail, über den Entschluss informieren.

Kontakt:

K O R I A N D E R G R Ü N
Gastschmiede GmbH
Biodorf-Weg 4
5164 Seeham
E-Mail: ursula@koriandergruen.at
Telefon: +43 664 5332573

7. Gesetzlich erforderliche Informationen oder Muster-Widerrufsformulare werden bei Bedarf gesondert zur Verfügung gestellt.


XIV. PREISE

1. Alle Preise verstehen sich in Euro.

2. Gegenüber Verbraucher:innen verstehen sich Preise inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Gegenüber Unternehmer:innen können Honorare ausdrücklich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

4. Maßgeblich ist die Preisangabe im jeweiligen Angebot bzw. bei der jeweiligen Buchung.

5. Zusätzliche Kosten, insbesondere Lebensmittel-, Material-, Druck-, Raum-, Reinigungs-, Reise-, Übernachtungs-, Versand- oder externe Dienstleistungskosten, werden vor Vertragsabschluss kommuniziert, im Angebot ausgewiesen oder entsprechend der individuellen Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

6. Druckfehler und offensichtliche Irrtümer bleiben vorbehalten. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend für bereits verbindlich abgeschlossene Verträge.


XV. BUCHUNG, ANZAHLUNG UND ZAHLUNG

1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin ohne Abzug zu bezahlen.

2. Bei offenen Workshops ist grundsätzlich die vollständige Workshopgebühr bei Buchung fällig. Der Workshopplatz ist erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich gesichert.

3. Bei Retreat-, Firmen- und Gruppenworkshops wird mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Pauschalhonorars fällig, sofern im Angebot keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

4. Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Sie wird vollständig auf das vereinbarte Pauschalhonorar angerechnet.

5. Der Termin wird bis zum Ablauf der Zahlungsfrist vorläufig reserviert. Nach fristgerechtem Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich gesichert.

6. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 50 % des vereinbarten Pauschalhonorars ist spätestens 21 Kalendertage vor dem vereinbarten Workshoptermin ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

7. Erfolgt die Auftragserteilung weniger als 30 Kalendertage vor dem Workshoptermin, ist das gesamte vereinbarte Pauschalhonorar innerhalb von sieben Kalendertagen ab Rechnungsdatum, jedenfalls jedoch vor Beginn des Workshops, zu bezahlen.

8. Die voraussichtlichen Lebensmittel-, Material- und sonstigen vereinbarten Nebenkosten können spätestens zehn Kalendertage vor dem Workshop auf Grundlage einer Kostenschätzung in Rechnung gestellt werden. Nach dem Workshop kann eine Abrechnung der Differenz nach tatsächlichem Aufwand erfolgen.

9. Werden fällige Zahlungen trotz schriftlicher Zahlungserinnerung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist Koriandergrün berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den reservierten Termin freizugeben und bereits erbrachte Planungs- und Ausarbeitungsleistungen sowie entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.

10. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmer:innen bleiben die gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz von Betreibungs- und Einbringungskosten unberührt.

11. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf folgende Bankverbindung zu überweisen:

Gastschmiede GmbH
IBAN: AT66 2011 1837 2142 5700

12. Das Recht zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Koriandergrün ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch steht in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit, wurde gerichtlich festgestellt oder von Koriandergrün schriftlich anerkannt. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

XVI. LEBENSMITTEL-, MATERIAL- UND ORGANISATIONSKOSTEN

1. Koriandergrün kann zusätzlich zum vereinbarten Honorar Lebensmittel-, Material-, Druck-, Raum-, Reinigungs-, Reise- oder Organisationskosten verrechnen.

2. Die jeweiligen Kosten werden vor Vertragsabschluss kommuniziert, im Angebot ausgewiesen oder entsprechend der getroffenen Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.


XVII. GESUNDHEIT, AYURVEDA, ALLERGIEN UND EIGENVERANTWORTUNG

1. Die Teilnahme an Workshops, Coachings und sonstigen Angeboten von Koriandergrün erfolgt eigenverantwortlich.

2. Koriandergrün bietet keine medizinische, diätologische, psychotherapeutische oder sonstige heilkundliche Beratung, Diagnose oder Behandlung an.

3. Inhalte rund um Ayurveda, Ernährung, Kochen, Gewürze, Routinen und Wohlbefinden dienen der allgemeinen Information, Inspiration und praktischen Umsetzung im Alltag und ersetzen keine individuelle medizinische oder diätologische Betreuung.

4. Allergien, Unverträglichkeiten, Schwangerschaft, Erkrankungen oder besondere gesundheitliche Umstände sind rechtzeitig vor dem Workshop bzw. Termin schriftlich bekannt zu geben.

5. Koriandergrün bemüht sich, rechtzeitig bekannt gegebene Allergien, Unverträglichkeiten oder besondere Anforderungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen, kann jedoch keine vollständige Freiheit von Allergenen, Kreuzkontaminationen oder Spuren garantieren.

6. Der Verzehr der im Rahmen eines Workshops gemeinsam zubereiteten oder angebotenen Speisen erfolgt eigenverantwortlich.

7. Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, bei Beschwerden, Erkrankungen oder medizinischen Fragen ärztlichen, therapeutischen oder diätologischen Rat einzuholen.

8. Die von Koriandergrün vermittelten allgemeinen Inhalte sind nicht als Zusicherung eines bestimmten gesundheitlichen Erfolgs zu verstehen.


XVIII. UNTERLAGEN, REZEPTE, TEXTE, URHEBERRECHT UND NUTZUNG

1. Sämtliche von Koriandergrün erstellten Unterlagen, Rezepte, Mappen, Wochenpläne, Handouts, Präsentationen, Texte, Grafiken, Workshopkonzepte und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt.

2. Workshop-Rezepte und Unterlagen, die Teilnehmer:innen ausdrücklich zum Mitnehmen oder zur digitalen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet und nachgekocht werden.

3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Koriandergrün gestattet.

4. Eine gewerbliche Nutzung oder Veröffentlichung der Rezepte, Texte oder Workshopinhalte im Rahmen eigener Angebote, Kurse, Retreats, Social-Media-Beiträge, Websites, Newsletter, Bücher, Skripten oder sonstiger Publikationen ist ohne schriftliche Zustimmung von Koriandergrün nicht gestattet.

5. Bei Firmen-, Gruppen- oder Retreatformaten kann eine abweichende Nutzung schriftlich vereinbart werden.

6. Von Koriandergrün bereitgestellte Workshopbeschreibungen, Bilder, Logos und sonstige Inhalte dürfen ausschließlich zur Bewerbung der konkret vereinbarten Veranstaltung und nur im abgestimmten Umfang verwendet werden.

7. Wesentliche inhaltliche Änderungen der bereitgestellten Texte sowie eine darüber hinausgehende oder spätere Nutzung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Koriandergrün.


XIX. FOTO-, VIDEO- UND TONAUFNAHMEN

1. Foto-, Video- und Tonaufnahmen von Koriandergrün, den Workshopinhalten, Unterlagen, Rezepten oder Arbeitsabläufen sowie deren Veröffentlichung sind vorab schriftlich mit Koriandergrün abzustimmen.

2. Der bzw. die Veranstalter:in ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Zustimmungen der abgebildeten oder aufgenommenen Teilnehmer:innen und sonstigen Personen einzuholen sowie deren Persönlichkeits- und Datenschutzrechte zu beachten.

3. Eine Aufzeichnung des gesamten Workshops oder wesentlicher Workshopteile zu Schulungs-, Vervielfältigungs- oder eigenen gewerblichen Zwecken ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Koriandergrün nicht zulässig.


XX. DATENSCHUTZ

1. Personenbezogene Daten werden von Koriandergrün nur verarbeitet, soweit dies zur Bearbeitung von Anfragen, zur Vertragsanbahnung, zur Durchführung und Abrechnung vereinbarter Leistungen, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.

2. Soweit es für die Durchführung einer vereinbarten Leistung erforderlich ist, können personenbezogene Daten im notwendigen Umfang an eingebundene Dienstleister:innen und Vertragspartner:innen weitergegeben werden.

3. Werden Koriandergrün durch Veranstalter:innen Informationen zu Allergien, Unverträglichkeiten oder gesundheitlichen Besonderheiten von Teilnehmer:innen übermittelt, ist der bzw. die Veranstalter:in dafür verantwortlich, dass eine geeignete Rechtsgrundlage für die Übermittlung besteht und die betroffenen Personen ausreichend informiert wurden.

4. Die Verarbeitung solcher Informationen erfolgt ausschließlich im für die Planung und sichere Durchführung des vereinbarten Workshops erforderlichen Umfang.

5. Weitere Einzelheiten, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, sind der Datenschutzerklärung auf www.koriandergruen.at zu entnehmen.


XXI. HAFTUNG

1. Koriandergrün haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden.

2. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

3. Koriandergrün haftet nicht für Schäden oder Leistungseinschränkungen, die durch ungeeignete, mangelhafte, unsichere oder entgegen der Vereinbarung nicht bereitgestellte Räumlichkeiten, Geräte, Infrastruktur oder Unterstützungsleistungen verursacht werden, sofern diese Umstände nicht von Koriandergrün zu vertreten sind.

4. Koriandergrün haftet nicht für persönliche Gegenstände der Teilnehmer:innen oder für Schäden, die von Teilnehmer:innen oder sonstigen Dritten verursacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5. Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


XXII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der Verbraucher:innen nicht entzogen wird.

2. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist, soweit nicht im Angebot anders vereinbart und gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Koriandergrün.

3. Für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Geschäftssitz von Koriandergrün vereinbart.

4. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.